GFR remex Baustoffaufbereitung
GmbH & Co KG Krefeld
Bataverstrasse 9
D - 47809 Krefeld
Telefon: +49 (0) 21 51 / 574 -850
Telefax: +49 (0) 21 51 / 574 -899
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Altholz (unbehandelt):
Unbehandeltes Holz ist naturbelassens Holz ohne Beschichtung, Imprägnierung, Lasur, Lackierung oder anderen Behandlungen. Altholz fällt meist bei Baustellen oder in Werkstätten an.
Beispiele:
- Bretter
- Paletten
- Holzkisten
- Balken
- Schnittreste
Denken Sie bitte daran:
Wenn sich an Ihrem Holz Anhaftungen anderer Abfälle befindet, zählt es zu den behandelten Althölzern.
Altholz (behandelt):
Altholz ist beschichtet, lackiert, imprägniert, lasiert, mit anderen Anhaftungen oder anderweitigen Hölzern behandelt. Es fällt auf Baustellen, beim Umzug, in Gewerbebetrieben und dergleichen an.
Beispiele:
- Möbel
- Schnittreste
- Parkett
- Fußbodenbretter
- Vertäfelungen
- Schalbretter
Aber denken Sie bitte daran:
Wenn Sie dem Holzsammelcontainer andere Abfallstoffe beiladen, wird dieser Container komplett als gemischte Baustellenabfälle eingestuft.
Asbestabfälle und Asbestzementabfälle:
Asbestabfälle dürfen nur in reißfester Folie, dicht verklebt oder in zugelassenen Transportsäcken verpackt, transportiert und verladen werden. Jedes Gebinde muss mit einem Asbestwarnaufkleber versehen sein. Die Verladung der Packstücke in dem Container muss auf Paletten erfolgen, damit ein Umladen mittels Hebegeschirr erfolgen kann. Hierbei darf die Verpackung nicht ein- oder aufreißen. Die hierfür nötigen Verpackungsmaterialien und Warnaufkleber können Sie direkt bei der Bestellung des Containers mit bestellen.
Boden/Aushub (siebfähig):
Besteht aus Erdreich, welches komplett durch ein Sieb fällt, ohne dass es hierbei zu Verstopfungen bzw. Aussiebungen kommt. Er besteht meist aus folgenden Bestandteilen:
Baumischabfall:
Baumischabfälle sind Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen wie auch aus organischen Bestandteilen bestehen. Es können alle Bestandteile des Bauschutts vorhanden sein, vermischt mit den unten aufgeführten zusätzlichen Stoffen:
- Kunststoffe
- Holz
- Papier, Pappe
- Metalle, Kabel
- Gips, Rigipsteile
- Dachpappe bituminös (d.h. nicht teerhaltig)
- Isolier- und Dämmstoffe
- Glas
- Gummi
- Bodenaushub
Aber denken Sie daran:
In unsere Container dürfen keine flüssigen oder pastösen Stoffe geladen werden. Schadstoffverunreinigungen oder -belastete Stoffe wie z. B. Eternitplatten (asbesthaltig) oder Lacke und Farben gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Stoffe müssen getrennt entsorgt werden.
Bauschutt "mit Leichtbauweise":
Steine und andere Baustoffe für Leichtbauweise werden heute oft für Trennwände innerhalb von Gebäuden verbaut. Diese sind in der Verwertung jedoch nicht zu verarbeiten und daher in einer preislich erhöhten Sparte erfasst. Sie bestehen meist aus folgenden Stoffen:
- Gips
- Gasbeton
- Hebel/Gipsbausteine
- Fliesen
- Keramik
- Bims
Beton:
Die Betonteile werden nach ihrer Größe eingestuft. Bitte bedenken Sie dieses bei der Erstellung Ihres Angebots gemäß unserer Preisliste. Es dürfen sich zur Einstufung als Betonschutt nur Betonteile in dem Container befinden. Produkte aus Beton sind z. B.:
- Gehwegplatten
- Verbundsteinpflaster
- Rohre
- Schachtringe
- Pflanzkübel
- Dachpfannen
- Hallenböden
Bioabfall:
Bioabfall kann z. B. aus folgenden Produkten bestehen:
- Obst
- Gemüse
- Laub
- Mist
- Stroh
- Heu
- Getreidereste
Aber denken Sie daran:
Obst und Gemüse dürfen nicht gekocht sein. Andere Abfall- oder Störstoffe dürfen nicht enthalten sein.
Bodenaushub:
- Lehm
- Tonboden
- Löß
- Steine
- RCL- Material
Hierunter fällt Erdreich in allen Zusammensetzungen, auch wenn Ziegel oder dergleichen mit dem Erdreich vermischt sind.
Garten- und Parkabfall:
Zu den Garten- und Parkabfällen gehören:
- Rasenschnitt
- Grünschnitt
- Äste
- Wurzeln
- Laub
- Baum- und Astschredderabfälle
Aber denken Sie daran:
Wurzeln und Äste dürfen hierbei nur einen maximalen Durchmesser von 20 cm und eine maximale Länge von 1 Meter haben ( d. h. keine Wurzelstubben). Es dürfen keine anderen Bestandteile dem Garten- und Parkabfall zugeführt werden.
Mauerwerk (Ziegel):
Massive Steine (keine Leichtbauweise) mit Putz. Es dürfen folgende Abfallstoffe gemischt sein:
- Mauerwerk
- Putz
- Beton
- Dachpfannen
- Mörtel- und Putzreste
Die Abfälle können nur dann zu dem günstigen Preis entsorgt werden, wenn folgende Störstoffe nicht dem Mauerwerk zugeführt werden:
- Tapetenreste
- Kabel oder Rohre
- Holz, Metalle
- Gips und Rigipsplatten
- Styropor, Teer- und Bitumen
- Folien, Isoliermaterialien
- Keramikteile und Keramikfliesen
- Lacke und Farben
- Material aus Leichtbauweise
- andere Stoffe
Wurzel und Stammholz:
Wurzelabfälle und Stammholz über 20 cm Durchmesser.
Sonstige:
Weitere Fragen können Sie im Servicebüro unter der Nummer 02151 / 574850 klären.
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